Ein Schwerpunkt unserer Praxis liegt in der Förderung der Bewegung unserer Patienten. Viele Beschwerden lassen sich durch ein moderates Training verbessern. Da die Motivation in der Gemeinschaft besser ist, trainieren wir in kleinen Gruppen mit ca. 10 Teilnehmern. Die Kurse finden im Hintergebäude der Wohnanlage statt.
Die Krankenkassen fördern die Teilnahme an den Präventionskursen nach §20 meist in voller Höhe. In wenigen Fällen ist ein kleiner Beitrag selbst zu zahlen. Informieren Sie sich einfach bei Ihrer Krankenkasse. In den Links auf unserer Seite finden sie auch Informationen.
Präventionskurse nach §20 sind :
- Rückenschule
- RückenFit
- Rückengesundheit
- FaszienFit
- SeniorFit
- ZirkelFit
- RückenAktiv im Betrieb
Gesundheitskurse im Überblick
Für die Teilnahme an einem Kurs ist Folgendes wichtig:
Rehasport
Dies ist eine ärztliche Verordnung für Patienten mit verschiedenen Diagnosen, für die Bewegung, als Teil der Therapie, angestrebt wird. Der Arzt verordnet meist 50 Einheiten mit 45 min., die in 18 Monaten abgeleistet werden können. Die Verordnung muss nach Ausstellung bei der Krankenkasse vorgelegt werden. Danach ist eine Kursteilnahme möglich. Die Teilnahme ist für den Patienten kostenlos.
Präventionskurse nach §20
- AOK-Versicherte müssen vor Beginn einen Gutschein für den jeweiligen Kurs beantragen (mit diesem erfolgt die direkte Abrechnung mit der Krankenkasse).
- Die Abrechnung (außer AOK-Versicherte) erfolgt über Rechnungslegung an den Teilnehmer. Zur letzten Kursstunde erhält jeder Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung. Diese wird dann für die Kostenerstattung bei der Krankenkasse eingereicht. Voraussetzung ist die mindestens 8-malige Teilnahme am Kurs.
Aroha
Dieser Kurs wird mit privater Zahlung pro Stunde oder einer 10er Karte berechnet.
Sie möchten an unseren Kursen wie Rückenschule teilnehmen? Rufen Sie uns an und Fragen Sie nach den Terminen!